Das Zollamt Weil am Rhein hat einem Schweizer Unternehmer am 20. Februar 2023 den Export von rund 1.000 gebrauchten Autoreifen aus der Schweiz nach Deutschland untersagt. Der Grund: Es waren Zweifel an der Wiederverwendbarkeit der Reifen aufgekommen. Bei der zollrechtlichen Anmeldung machte es den Anschein, dass die Reifen an ein Reifenhandelsunternehmen gehen sollten, bei der angegebenen Anschrift handelte es sich aber um ein Entsorgungsunternehmen. Die Reifen waren nicht als Abfälle deklariert, obwohl sie als solche einzustufen waren. Wie das Hauptzollamt Lörrach berichtet, wiesen die Reifen Schäden auf und waren nicht mehr im Straßenverkehr nutzbar.
Im Rahmen eines sogenannten Notifizierungsverfahrens muss die Überführung von Abfällen aus der Schweiz in ein EU-Land von den Abfallbehörden beider Staaten genehmigt werden. Wird die Genehmigung nicht erteilt, dürfen Abfälle nicht exportiert werden.
Quelle: PressePortal
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/121255/5457161
Quelle: Neue Reifenzeitung
https://reifenpresse.de/2023/03/08/deutsche-zollbehoerde-untersagt-altreifenimport-aus-der-schweiz/
Bildquelle: KURZ Karkassenhandel