Neue EU-Verordnung zur Verbringung von Abfällen bringt weitreichende Änderungen

Neue EU-Verordnung zur Verbringung von Abfällen bringt weitreichende Änderungen

Am 20. Mai 2024 trat die Verordnung (EU) 2024/1157 in Kraft, die ab dem 21. Mai 2026 vollständig gelten wird und die bisherige Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 ersetzt. Die neue Verordnung bringt bedeutende Änderungen für den grenzüberschreitenden Transport von Abfällen innerhalb und außerhalb der EU mit sich, um eine nachhaltigere Abfallwirtschaft zu fördern.

Zu den zentralen Neuerungen gehört die Digitalisierung des Abfalltransports innerhalb der EU, um den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Zudem werden strengere Vorschriften erlassen, die die Verbringung von Abfällen zur Beseitigung erschweren, um die Verwertung zu fördern. Ein weiteres wichtiges Ziel der Verordnung ist die Bekämpfung illegaler Abfalltransporte. Zu diesem Zweck erhält die Europäische Kommission mehr Befugnisse zur Durchführung von Kontrollen, und eine neue Durchsetzungsgruppe wird die Mitgliedstaaten bei der Aufdeckung und Verhinderung illegaler Verbringungen unterstützen.

Ab dem 21. Mai 2027 sind EU-Unternehmen verpflichtet, durch unabhängige Auditierungen nachzuweisen, dass ihre Abfallexporte umweltgerecht entsorgt werden. Besonders streng wird dabei die Überwachung von Exporten in OECD- und Nicht-OECD-Staaten gehandhabt, um Umweltschäden zu vermeiden. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass Abfälle künftig verantwortungsvoller und umweltfreundlicher behandelt werden, was zu einer effizienteren Abfallwirtschaft in der EU beiträgt.

Weitere Informationen zur Verordnung (EG) Nr. 1013/2006 über die Verbringung von Abfällen finden Sie hier

Teile diese Meldung