Altreifenentsorgung – besser fachgerecht!

Altreifenentsorgung – besser fachgerecht!

Jährlich fallen in Deutschland rund 570.000 Tonnen Altreifen an, die entsorgt werden müssen. Hierzu gehören neben Pkw-Reifen auch Lkw-, Motorrad-, Vollgummi- und Ackerschlepperreifen.
Diese können auf verschiedene Arten entsorgt werden: Entweder über eine Werkstatt, über einen Autohändler oder über den Fachhandel, der die Altreifen dann fachgerecht entsorgt oder die Abgabe der Reifen auf dem städtischen Wertstoffhof.
Trotz der verschiedenen Möglichkeiten zur fachgerechten Entsorgung werden immer noch viele Altreifen illegal entsorgt.

Zuwachs bei der illegalen Entsorgung

Umweltsünder entsorgen ihre Reifen in Wäldern, an Feldwegen oder in Flüssen. Sobald ein Reifen abgelegt wurde, dauert es meist nicht lange, bis weitere Reifen hinzukommen – so entstehen große, illegale Mülldeponien, die nicht nur unansehnlich sind, sondern auch der Umwelt schaden, denn ein Reifen verrottet nicht und wird so zu einem Risiko für die Umwelt.
Illegal entsorgte Reifen können auch dann zur Gefahr werden, wenn sie in Brand geraten. Dies geschieht meist durch Brandstiftung und kann verheerende Folgen haben. Nicht nur der beißende, dichte Rauch der Reifen ist ein Problem, sondern auch die starke Hitze, die sich bei einem Brand entwickelt.

Hohe Strafen für Umweltsünder

Um gegen Umweltsünder vorzugehen, haben die Bundesländer hohe Strafen für illegale Altreifenentsorgung verhängt. Für einen einzelnen illegal entsorgten Altreifen werden je nach Bundesland bis zu 300 Euro Bußgeld fällig. Bei mehr als fünf abgeladenen Altreifen droht dann ein vierstelliges Bußgeld.
In Niedersachsen wird das illegale Abladen von Altreifen besonders teuer: Bis zu 25.000 Euro Strafe können hier gegen einen Umweltsünder verhängt werden.
Hier finden Sie eine Übersicht über die Bußgelder der einzelnen Bundesländer.

Das Problem mit der illegalen Altreifenentsorgung

Doch das Verhängen von hohen Bußgeldern ist meist wirkungslos, denn eine Vielzahl der Täter kommt ungestraft davon. Meistens laden sie die Altreifen nachts an abgelegenen Plätzen ab und deshalb gibt es keine Zeugen. So bleibt die Stadt oder das Land – und am Ende der Bürger – auf den Kosten für die fachgerechte Entsorgung sitzen.
Ein weiteres Problem ist die illegale Entsorgung von Altreifen auf ungenutzten oder unbeaufsichtigten Privatgrundstücken. Hier hat die Stadt nämlich keine Handhabe, da der Eigentümer die Räumung veranlassen muss. Tut er dies nicht, können die Städte lediglich in Vorleistung gehen und die Altreifen entsorgen lassen – um dann meistens auf den Kosten sitzen zu bleiben.
Wenn von der illegalen Reifenablagerung eine echte Gefahr ausgeht – etwa weil giftige Substanzen in den Boden sickern oder sich ein Brand bilden kann – handelt es sich nicht länger mehr nur um eine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat, die durch die Staatsanwaltschaft geklärt werden muss.

Wiederverwertung von Altreifen

Darum ist es umso wichtiger, Altreifen bei zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben entsorgen zu lassen. Denn nur so ist sichergestellt, dass die Reifen fachgerecht entsorgt und wiederverwertet werden.
Ein Reifen besteht nicht nur aus Gummi. Dieses macht zwar einen großen Teil aus, doch darüber hinaus besteht ein Reifen zusätzlich aus Stahl, Textil und Reststoffen.
Bei der Wiederverwertung von Reifen wird der Gummianteil für Asphalt oder Kunstrasen verwendet, der Stahlanteil eingeschmolzen und der Textilanteil verbrannt. So hat der Altreifen einen nachhaltigen Nutzen und stellt keine Gefahr für die Umwelt dar.

Fachgerechte Entsorgung von Altreifen

Damit ein Altreifen auch richtig verwertet werden kann, sollte er vorher von einem Fachmann – im Idealfall von einem zertifizierten Entsorgungsfachbetrieb – begutachtet werden. Hier gilt besondere Vorsicht vor schwarzen Schafen! Diese nehmen Altreifen zu günstigen Konditionen ab, um sie gewinnbringend weiter zu verkaufen oder illegal zu entsorgen.
Seriöse zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe hingegen verfügen über das nötige Wissen und die passenden Anlagen zur Verwertung sowie geschäftliche Kontakte. Weitere Merkmale sind außerdem eine Partnerschaft mit der Initiative ZARE sowie die dafür erforderliche Zertifizierung durch den Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseurhandwerk e.V. (BRV).

Quelle: Bußgeldkatalog 2017

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